Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästehaus Marita Sigg:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sich jeder Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen:
– bis 14 Tage vor Anreise kostenfreies Storno, danach 90 % Stornokosten. - Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
- Dies entfällt, sofern zwischen Vermieter und Mieter eine späte Anreise vereinbart wurde oder wenn der Mieter den Vermieter von der Nichtanreise nicht unterrichtet.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.